In den meisten Mietverträgen gibt es hinsichtlich dem Grillen auf dem Balkon lediglich die Einschränkung, dass ein Elektrogrill verwendet werden muss. Dies ist deswegen so, damit kein Nachbar durch Rauch belästigt wird.
So kann es durch das Grillen von Holzkohle zu einer sehr starken Rauchentwicklung kommen, die andere Nachbarn belästigt. Vermietern ist dieses Problem bekannt, darum wird diese Problematik durch eine Regelung in der Hausordnung entschärft.
Neben einer Rauchentwicklung können auch Brandschutzbedenken dazu führen,dass Grillen auf Balkonen von Mietwohnungen untersagt ist.
Auch ohne Regelungen sollte man jedoch im Interesse anderer und auch im Eigeninteresse darauf achten, dass niemand Fremdes durch das eigene Grillen belästigt wird.
Wie sieht es mit Eigentumswohnungen aus?
„In der Eigentumswohnung kann ich machen was ich will.“
In Wohngemeinschaften wird zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum unterschieden. Für die Nutzung der beiden Eigentumsformen gelten unterschiedliche Regelungen.
In der Teilungserklärung des Grundbuchs wird definiert was zum Sondereigentum und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Das Sondereigentum ist für den Bewohner und Wohnungseigentümer, somit selbstverständlich die Wohnung an sich.
Gemeinschaftseigentum hingegen dient der gesamten Wohngemeinschaft. Dazu gehören das Treppenhaus, Wege, Leitungen, Gartenanlagen und ähnliches.
Balkone fallen ebenfalls unter das Gemeinschaftseigentum. Das ist unter anderem deswegen der Fall, damit nicht jeder seinen Balkon baulich umgestalten kann. DIe Benutzung des Balkons an sich fällt allerdings unter das Recht des Sondereigentums.
Grillen ist auf dem Balkon einer Eigentumswohnung erlaubt, wenn dies nicht durch die Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung untersagt ist. Zudem kann genau definiert sein wie man grillen darf (Gas- und Elektrogrill).
Auch wenn das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, so sollte jedoch darauf achten, dass Nachbarn nicht belästigt werden. Ggf. kann man Nachbarn auch vorher informieren.
Grillen auf dem Balkon hat schon zu vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten geführt. Es empfiehlt sich proaktiv und präventiv zu agieren. Sind Fenster des Nachbarn geöffnet, hat der Nachbar Wäsche auf dem Balkon oder könnte sich jener am Grillen stören? Wie sieht es mit Lautstärke und Alkoholkonsum aus?