Selbständige und Beamte als Extreme bei der Kreditvergabe

Selbständige und Beamte bilden 2 Extreme bei der Kreditvergabe ab. Die Selbständigen sind das erste Extrem. Das Einkommen ist oft unbeständig und für eine Bank sehr viel schwieriger zu ermitteln und zu klassifizieren. Auch ist die Höhe des Einkommens oft niedriger als bei anderen Berufsgruppen und schwankt oftmals sehr. Banken vergeben ungern einen Kredit an Selbständige. Und wenn, dann nur bei vorhandenen Sicherheiten.

Aus Sicht der Bank ist die Kreditvergabe somit mit einem erhöhten Risiko verbunden. Das sieht man allein schon daran, dass viele Banken gar keine Selbständigen als Kreditnehmer akzeptieren. Werden Sie akzeptiert, dann oft nur als Freiberufler. Gewerbliche Selbständige sind nicht willkommen.

Werden Selbständige als Kreditnehmer akzeptiert (was selten genug ist), so werden umfangreiche Gehaltsnachweise gefordert. Dies sind vor allem Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre.

Warum akzeptieren viele Banken generell keine Selbständigen, wenn doch Einkommensteuerbescheide vorhanden sind?

Dies kann man leider nur mutmaßen. Ein Hauptgrund könnte sein, dass trotz Einkommensteuerbescheide immer etwas schief laufen kann bei der Selbständigkeit. Gute Zahlen aus der Vergangenheit sind noch keine Garantie für eine erfolgreiche Zukunft. Die Bank geht den Weg des geringsten Risikos.

Auch kann es sein, dass die Bank in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Selbständigen machen musste. Was immer der Grund ist, sehr viele Banken meiden Selbständige.

Beamte als anderes Extrem

Beamte sind unkündbar und können ein hohes Einkommen vorweisen. Gerade die Beständigkeit und Sicherheit ist für die Bank von äußerster Wichtigkeit. Ob ein Selbständiger mehr als ein Beamter verdient ist der Bank egal. Relevant ist, wie sicher diese Einkommensquelle ist.

Der Staat ist ein perfekter Arbeitgeber, denn das Geld kommt immer. Anders bei Selbständigen. Die Welt dreht sich, ganze Branchen verschwinden. Auch kann durch Pandemien, Kriege, wirtschaftliche Schwerigkeiten und alle möglichen Eventualitäten das Einkommen gefährdet sein.

Bei einem Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst ist dies nicht der Fall.